{"id":10301,"date":"2020-02-11T10:34:44","date_gmt":"2020-02-11T10:34:44","guid":{"rendered":"https:\/\/woc.herrkiekebusch.de\/?page_id=10301"},"modified":"2020-02-11T10:50:04","modified_gmt":"2020-02-11T10:50:04","slug":"agbs-klassenfahrten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/woc-event.de\/index.php\/agbs-klassenfahrten\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s Klassenfahrten"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;10307&#8243; img_size=&#8220;full&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Reisebedingungen f\u00fcr Gruppenreisen des Feriendorfes Waldfrieden<br \/>\n(im folgenden Waldfrieden genannt)<\/p>\n<p>Sie m\u00f6chten mit uns einen Vertrag abschlie\u00dfen, deshalb empfehlen wir Ihnen, die Reisebedingungen des Waldfriedens gr\u00fcndlich zu lesen. Sie gelten nur f\u00fcr Reisen, bei denen der Waldfrieden Veranstalter ist. Wir bem\u00fchen uns, alles zu tun, damit Sie einen angenehmen Aufenthalt in unserem Feriendorf verleben.<\/p>\n<p><strong>1. Abschluss des Reisevertrages<\/strong><br \/>\nDer Reisevertrag ist verbindlich, wenn er unterschrieben dem Waldfrieden vorliegt. F\u00fcr den Waldfrieden tritt in jedem Falle der Vertragnehmer als einziger Vertragspartner auf. Der Besteller\/Vertragnehmer sichert die gesetzliche F\u00fcr\u00adsorge und Aufsichtspflicht.<\/p>\n<p><strong>2. Leistungen<\/strong><br \/>\nDie vertraglichen Leistungen sind im Gruppenreisevertrag des Waldfriedens enthalten.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlung<\/strong><br \/>\nDie Zahlungsmodalit\u00e4ten werden im beidseitigen Einverst\u00e4ndnis im Gruppenreisevertrag ausdr\u00fccklich gere\u00adgelt.<\/p>\n<p><strong>4. R\u00fccktritt &#8211; seitens des Reiseteilnehmers<\/strong><br \/>\nDie R\u00fccktrittserkl\u00e4rung hat schriftlich zu erfolgen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitpunkt ist das Eingangs\u00addatum beim Veranstalter. Tritt der Kunde zur\u00fcck oder reist er nicht an, wird vom Veranstalter eine ange\u00admessene Entsch\u00e4digung verlangt. Die Anzahlung von 10% wir in jedem Fall als Verwaltungsgeb\u00fchr einbe\u00adhalten. Die lt. Vertrag festgelegte Anzahl der Teilnehmer kann bis 14 Kalendertage vor Beginn Gruppenreise vom Besteller pr\u00e4zisiert werden. Danach hat der Vertragnehmer bei Storno 80% des Reisepreises pro Teil\u00adnehmer zu erbringen. Wir empfehlen dem Vertragnehmer, die Sorgeberechtigten der Teilnehmer auf die M\u00f6glichkeit des Abschlusses einer Reiser\u00fccktrittsversicherung ausdr\u00fccklich hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>5. R\u00fccktritt &#8211; seitens des Veranstalters<\/strong><br \/>\nWird die Reise infolge bei Vertragsabschlu\u00df nicht vorhersehbarer h\u00f6herer Gewalt undurchf\u00fchrbar gemacht, so k\u00f6nnen sowohl der Veranstalter als auch der Besteller den Gruppenreisevertrag k\u00fcndigen. Wird der Ver\u00adtrag gek\u00fcndigt, so kann der Veranstalter f\u00fcr bereits erbrachte oder zur Beendigung noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die R\u00fcckbef\u00f6rderung umfasst, den Rei\u00adsenden zur\u00fcckzubef\u00f6rdern. Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind von den Parteien je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00dcbrigen fallen die Mehrkosten dem Besteller zur Last.<\/p>\n<p><strong>6. Die Haftung des Veranstalters<\/strong><br \/>\nist bei vertraglichen Schadenersatzanspr\u00fcchen auf den dreifachen Reise\u00adpreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p><strong>7. Der Waldfrieden haftet nicht:<\/strong><br \/>\nf\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le\u00addiglich vermittelt oder Leistungen die nicht erbracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>8. Bei Leistungsst\u00f6rungen<\/strong><br \/>\nist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>9. Bei Besch\u00e4digungen bzw. Zerst\u00f6rungen<\/strong><br \/>\nvon Mobiliar, Ausr\u00fcstungen u.a.m. wird der Vertragnehmer zur Regulierung herangezogen.<\/p>\n<p>10.<strong> Schwerwiegendes Fehlverhalten<\/strong><br \/>\nM\u00fcssen Teilnehmer vorzeitig wegen schwerwiegenden Fehlverhalten zur\u00fcckgeschickt werden, tr\u00e4gt der Besteller die Kosten.<\/p>\n<p><strong>11.Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nDer Gerichtsstand des Waldfriedens ist Suhl, Firmensitz des Waldfriedens ist: Schleusinger Str. 117 , 98527 Suhl.<\/p>\n<p><strong>12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br \/>\n<\/strong>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt f\u00fcr die Reisebedingungen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;10307&#8243; img_size=&#8220;full&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Reisebedingungen f\u00fcr Gruppenreisen des Feriendorfes Waldfrieden (im folgenden Waldfrieden genannt) Sie m\u00f6chten mit uns einen Vertrag abschlie\u00dfen, deshalb empfehlen wir Ihnen, die Reisebedingungen des Waldfriedens gr\u00fcndlich zu lesen. Sie gelten nur f\u00fcr Reisen, bei denen der Waldfrieden Veranstalter ist. 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