{"id":10187,"date":"2020-02-11T10:37:38","date_gmt":"2020-02-11T10:37:38","guid":{"rendered":"https:\/\/woc.herrkiekebusch.de\/?page_id=10187"},"modified":"2021-01-08T14:52:07","modified_gmt":"2021-01-08T13:52:07","slug":"vertragsbedingungen-ferienlager","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/woc-event.de\/index.php\/vertragsbedingungen-ferienlager\/","title":{"rendered":"Vertragsbedingungen Ferienlager"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;10591&#8243; img_size=&#8220;full&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>Vertragsbedingungen f\u00fcr Ferienfreizeiten beim Waldfrieden Outdoor Crew e. V. (WOC e.V.)<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Pr\u00e4ambel <\/strong><\/p>\n<p>Sie haben sich entschlossen, eine Ferienfreizeit zu buchen. Es ist selbstverst\u00e4ndlich, dass wir unsere Ferienfreizeiten sorgf\u00e4ltig vorbereiten, denn wir m\u00f6chten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse f\u00fcr klare Verh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p><strong>2. Anmeldung &amp; Vertragsabschlu\u00df<\/strong><\/p>\n<p>Unseren Reisen kann sich grunds\u00e4tzlich jeder anschlie\u00dfen, sofern f\u00fcr das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschr\u00e4nkungen nach dem Alter angegeben sind. Mit der Anmeldung beantragen sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, den der Veranstalter dem Kunden mit der Reisebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 \u00a7 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) \u00fcbermittelt.M\u00fcndliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich best\u00e4tigt worden sind.Der Antrag erfolgt durch den Kunden f\u00fcr alle in der Anmeldung mit aufgef\u00fchrten Teilnehmer, f\u00fcr deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen einsteht.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Nach Zustellung der Reisebest\u00e4tigung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang eine Anzahlung in H\u00f6he von 50 \u20ac, proReiseteilnehmer f\u00e4llig. Die Restzahlung ist bis 40 Kalendertage vor Reisebeginn auf das angegebene Konto f\u00e4llig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 40 Kalendertage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag geschlossen zu \u00fcberweisen. Im Falle einer kurzfristigen Reiseanmeldung kann der Betrag, in Einzelabsprache,in bar beider Anreise \/\u00dcbergabe des Teilnehmers entrichtet werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine anderweitige Vergabe des Platzes durch uns erfolgen. In diesem Fall wird die Anzahlung als Bearbeitungsgeb\u00fchr einbehalten.Zahlungserinnerungen werden mit zus\u00e4tzlich 5,00 Euro Geb\u00fchren belastet.<\/p>\n<p>3.2.Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsf\u00e4lligkeit, ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten und den Kunden mit den R\u00fccktrittskosten inhaltlich ad\u00e4quat gem\u00e4\u00df Ziffer 6 dieser Bedingungen zu belasten.<\/p>\n<p>4. Leistung Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung im Prospekt bzw. auf der Internetseite sowie die hierauf Bezug-Nehmenden Angaben in der schriftlichen Reisebest\u00e4tigung. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen sind f\u00fcr den Veranstalter bindend.In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschlu\u00df notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung des Teils des Reisepreises.<\/p>\n<p>5. Leistungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>5.1. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erh\u00f6hen, wenn die Erh\u00f6hung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tats\u00e4chlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erh\u00f6hung des Preises f\u00fcr die Bef\u00f6rderung von Personen aufgrund h\u00f6herer Kosten f\u00fcr Treibstoff oder andere Energietr\u00e4ger, b) einer Erh\u00f6hung der Steuern und sonstigen Abgaben f\u00fcr vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten F\u00e4llen in dem Umfang ge\u00e4ndert, wie sich die Erh\u00f6hung der in a) bis b) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z. B. per E-Mail) klar und verst\u00e4ndlich \u00fcber die Preiserh\u00f6hung und deren Gr\u00fcnde unterrichten und hierbeidie Berechnung der Preiserh\u00f6hung mitteilen. Eine Preiserh\u00f6hung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht sp\u00e4ter als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Auf die Verpflichtung des Veranstalterszur Preissenkung nach 5.2 wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<p>5.2. Da 5.1 die M\u00f6glichkeit einer Erh\u00f6hung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen,wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis b) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge\u00e4ndert haben und dies zu niedrigeren Kosten f\u00fcr den Veranstalter f\u00fchrt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tats\u00e4chlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher H\u00f6he Verwaltungsausgaben entstanden sind.<\/p>\n<p>5.3. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, nach Vertragsschluss einzelne Vertragsinhalte i. S. d. Umfanges und Drittanbieterkosten der Veranstaltungen als den Reisepreis einseitig zu \u00e4ndern, wenn die \u00c4nderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt werden (z. B. bei Flugzeiten\u00e4nderungen bis zu4 Stunden, Routen\u00e4nderungen). Der Veranstalter hat den Kunden hier\u00fcber auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise \u00fcber die \u00c4nderung zu unterrichten. Die \u00c4nderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>5.4. Erhebliche Vertrags\u00e4nderungen: \u00dcbersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserh\u00f6hung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Veranstalter kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserh\u00f6hung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserh\u00f6hung annimmt oder (2) seinen R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt. Das Angebot zu einer Preiserh\u00f6hung kann nicht sp\u00e4ter als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher \u00c4nderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 \u00a7 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 der Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der Veranstalter kann dem Kunden die entsprechende andere Vertrags\u00e4nderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertrags\u00e4nderung annimmt oder (2) seinen R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertrags\u00e4nderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.<\/p>\n<p>5.5. Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserh\u00f6hung oder sonstigen Vertrags\u00e4nderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, \u00fcber die der Veranstalter den Kunden nach Art. 250 \u00a7 10 EGBGB zu informieren hat.5.6. Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserh\u00f6hung oder sonstigen Vertrags\u00e4nderung als angenommen.<\/p>\n<p>6. R\u00fccktritt des Teilnehmers Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgebend f\u00fcr den R\u00fccktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen R\u00fccktrittserkl\u00e4rung (Posteingangsstempel oder Maileingangsdatum). Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zur\u00fcck oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der pauschalisierte Anspruch betr\u00e4gt pro Person bei R\u00fccktritt von einer Reise:-R\u00fccktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,-R\u00fccktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,-R\u00fccktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,-R\u00fccktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% desReisepreises,-R\u00fccktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,-bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilr\u00fcckerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung f\u00e4lliger Betr\u00e4ge ersetzt keineswegs die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>7. Umbuchung mit Ersatzperson<\/p>\n<p>7.1. Ein Anspruch des Kunden auf \u00c4nderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\u00f6rderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung m\u00f6glich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann der Veranstalter bis zu dem bei den R\u00fccktrittskosten(vergl. Ziff. 6)genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 20,-EUR pro Kunde und \u00c4nderungsvorgang erheben.<\/p>\n<p>7.2. Umbuchungsw\u00fcnsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, k\u00f6nnen, sofern ihre Durchf\u00fchrung \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, nur nach R\u00fccktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem\u00e4\u00df Ziffer 7 und gleichzeitiger Neuanmeldungdurchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>7.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht gen\u00fcgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n<p>8. K\u00fcndigung und R\u00fccktritt durch den Veranstalter<\/p>\n<p>8.1. Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, k\u00f6nnen wir die Reise bis zu 14 Kalendertagen vor Reisebeginn absagen. Der eingezahlte Reisepreis wird dann in voller H\u00f6he zur\u00fcckgezahlt, falls der Teilnehmer kein Alternativangebot annimmt. Weitere Anspr\u00fcche entstehen nicht.<\/p>\n<p>8.2.Ein R\u00fccktrittsrecht des Veranstalters besteht auch, wenn dieser aufgrund unvermeidbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde i. S. H\u00f6here Gewalt an der Erf\u00fcllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den R\u00fccktritt unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem R\u00fccktrittsgrund zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>8.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos k\u00fcndigen, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise und des Programms ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig st\u00f6rt, gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Programmregeln, insbesondere die geltende Hausordnung oder gegen Gesetze, die Guten Sitten (BGB) in grober Weise verst\u00f6\u00dft oder wenn er sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei groben Verst\u00f6\u00dfen (z.B. Straftaten wie vors\u00e4tzliche K\u00f6rperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbesch\u00e4digung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen.<\/p>\n<p>8.4. Im Falle einer K\u00fcndigung des Vertrages durch den Veranstalter, obliegen die Organisation der Abreise und der Heimreise dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichem Vertreter auf dessen Kosten. K\u00fcndigt der Veranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern gutgeschriebenen Betr\u00e4ge.<\/p>\n<p>9. HaftungWir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl der Leistungstr\u00e4ger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Ihnen stehen bei Reisem\u00e4ngeln die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, K\u00fcndigung, Schadensersatz).<\/p>\n<p>10. HaftungsbegrenzungUnsere Haftungf\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist -gleich aus welchem Rechtsgrund -auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig durch uns herbeigef\u00fchrt oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich sind.<\/p>\n<p>11. Haftungsausschluss Der Veranstalter \u00fcbernimmt keine Haftung bei etwaigen Besch\u00e4digungen, Verlust, Diebstahl, Einbruch, Ungl\u00fccksf\u00e4llen, evtl. Verkehrsbehinderungen, Versp\u00e4tungen und mit solchen F\u00e4llen verbundenen Terminverschiebungen. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Reiten usw.) erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nicht f\u00fcr evtl. im Katalog angef\u00fchrte Leistungen und Preise vonFremdleistungen von Drittanbietern wie Disco-, Museums-, Bad-, Stadtbesuche, Eintrittspreise, Ausleihm\u00f6glichkeiten und Ausleihgeb\u00fchren. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit der angegebenen Preise vor Ort, da diese ausschlie\u00dflich Fremdleistungen von Drittanbietern sind, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.<\/p>\n<p>12. VersicherungDer Veranstalter hat f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise eine entsprechende Haftpflichtversicherung f\u00fcr sich selbst und die mit der Durchf\u00fchrung beauftragten Personenabgeschlossen. In unseren Ausschreibungen ist keine Reisegep\u00e4ck-, Unfall-und Reiser\u00fccktrittskostenversicherung enthalten, wir empfehlen jedochausdr\u00fccklichden Abschluss einer Reiseunfall -und Reiser\u00fccktrittskostenversicherung.<\/p>\n<p>13. Teilnehmerhaftung im SchadensfallDer Teilnehmer haftet f\u00fcr einen durch ihn w\u00e4hrend der Reise verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Gesch\u00e4digtengegen den Reiseteilnehmer werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet der Teilnehmer diesem gegen\u00fcber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Sch\u00e4den ist in jedem Fall empfehlenswert.<\/p>\n<p>14. MitwirkungspflichtJeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsst\u00f6rungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden m\u00f6glichst gering gehalten bzw. die St\u00f6rung behoben werden kann (Schadensminderungspflicht). Sollte wider Erwarten ein Grund zur Beanstandung durch den Teilnehmer bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverz\u00fcglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterl\u00e4sst er die Anzeige eines Mangels, stehen ihm keinerlei Anspr\u00fcche (vergl. Ziff. 9) zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen abzugeben, sind aber ausdr\u00fccklich beauftragt, f\u00fcr die Behebung evtl. M\u00e4ngel Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>15. Au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4ndeWird die Reise nach Vertragsabschlu\u00df in Folge nicht vorhersehbarer au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (z.B. Krieg, Naturkatastrophen,Streik oder \u00e4hnlich schwerwiegende Vorf\u00e4lle) erheblich erschwert, so k\u00f6nnen sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag k\u00fcndigen. Wir werden beiVorliegen eines Absagegrundes die Teilnehmer unverz\u00fcglich benachrichtigen und zahlen den Reisepreis zur\u00fcck, k\u00f6nnen jedoch f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen(vergl. Ziff 8.4.).<\/p>\n<p>16. Anspr\u00fcche aus dem ReisevertragDer Vertragspartner muss Anspr\u00fcche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats (Posteingangsstempel) nach dem vereinbarten Reiser\u00fcckkehrdatum beim Veranstalter schriftlich geltend machen.<\/p>\n<p>17. DatenschutzDie Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Es werden nur solche pers\u00f6nlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Veranstaltermitarbeiter sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.<\/p>\n<p>18. Wichtige Bestimmungen<\/p>\n<p>18.1. DerVertragspartner kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.<\/p>\n<p>18.2. F\u00fcr Klagen des Veranstalters gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschlussdes Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Veranstalters ma\u00dfgebend.18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.18.4 \u00c4nderungen von Angaben in den Reiseprospekten bleiben ausschlie\u00dflich dem Waldfrieden Outdoor Crew e.V. vorbehalten. F\u00fcr Druckfehler und Irrt\u00fcmer kann keine Haftung \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p>19. GerichtsstandGerichtstand ist der Sitz des Waldfrieden Outdoor Crew e.V. in der Stadt Suhl.<\/p>\n<p>20. StreitbeilegungsverfahrenGem\u00e4\u00df Art.14 Abs.1 ODR-Verordnung informieren wir dar\u00fcber, dass die europ\u00e4ische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt, welche unter https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ erreichbar ist. Zudem informieren wir gem\u00e4\u00df \u00a7 36 VSBG dar\u00fcber, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.<\/p>\n<p>Stand 18.03.2019, Rev. 1.0[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_single_image image=&#8220;10591&#8243; img_size=&#8220;full&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Vertragsbedingungen f\u00fcr Ferienfreizeiten beim Waldfrieden Outdoor Crew e. V. (WOC e.V.) 1. Pr\u00e4ambel Sie haben sich entschlossen, eine Ferienfreizeit zu buchen. 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