AGB’s Klassenfahrten

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Reisebedingungen für Gruppenreisen des Feriendorfes Waldfrieden
(im folgenden Waldfrieden genannt)

Sie möchten mit uns einen Vertrag abschließen, deshalb empfehlen wir Ihnen, die Reisebedingungen des Waldfriedens gründlich zu lesen. Sie gelten nur für Reisen, bei denen der Waldfrieden Veranstalter ist. Wir bemühen uns, alles zu tun, damit Sie einen angenehmen Aufenthalt in unserem Feriendorf verleben.

1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag ist verbindlich, wenn er unterschrieben dem Waldfrieden vorliegt. Für den Waldfrieden tritt in jedem Falle der Vertragnehmer als einziger Vertragspartner auf. Der Besteller/Vertragnehmer sichert die gesetzliche Für­sorge und Aufsichtspflicht.

2. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen sind im Gruppenreisevertrag des Waldfriedens enthalten.

3. Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten werden im beidseitigen Einverständnis im Gruppenreisevertrag ausdrücklich gere­gelt.

4. Rücktritt - seitens des Reiseteilnehmers
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangs­datum beim Veranstalter. Tritt der Kunde zurück oder reist er nicht an, wird vom Veranstalter eine ange­messene Entschädigung verlangt. Die Anzahlung von 10% wir in jedem Fall als Verwaltungsgebühr einbe­halten. Die lt. Vertrag festgelegte Anzahl der Teilnehmer kann bis 14 Kalendertage vor Beginn Gruppenreise vom Besteller präzisiert werden. Danach hat der Vertragnehmer bei Storno 80% des Reisepreises pro Teil­nehmer zu erbringen. Wir empfehlen dem Vertragnehmer, die Sorgeberechtigten der Teilnehmer auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich hinzuweisen.

5. Rücktritt - seitens des Veranstalters
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt undurchführbar gemacht, so können sowohl der Veranstalter als auch der Besteller den Gruppenreisevertrag kündigen. Wird der Ver­trag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte oder zur Beendigung noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Rei­senden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Besteller zur Last.

6. Die Haftung des Veranstalters
ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf den dreifachen Reise­preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Der Waldfrieden haftet nicht:
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le­diglich vermittelt oder Leistungen die nicht erbracht werden können.

8. Bei Leistungsstörungen
ist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung verpflichtet.

9. Bei Beschädigungen bzw. Zerstörungen
von Mobiliar, Ausrüstungen u.a.m. wird der Vertragnehmer zur Regulierung herangezogen.

10. Schwerwiegendes Fehlverhalten
Müssen Teilnehmer vorzeitig wegen schwerwiegenden Fehlverhalten zurückgeschickt werden, trägt der Besteller die Kosten.

11.Gerichtsstand
Der Gerichtsstand des Waldfriedens ist Suhl, Firmensitz des Waldfriedens ist: Schleusinger Str. 117 , 98527 Suhl.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die Reisebedingungen.

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